Die Funktionen der Fachkraft für Schutz und Sicherheit

9 Oktober 2019
 Kategorien: Sicherheit, Blog

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Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit entwirft professionelle und effektive Schutz- und Sicherheitskonzepte für ihre Kunden. Für diese ist sie entweder als gewerblich selbstständiger Beraterin oder als Angestellte tätig. Um ihre Funktionen optimal auszuüben, verfügt sie in verschiedenen Bereichen umfassende Kenntnisse und Erfahrungen. Diese umfassen auch die Dienst- und Rechtskunde. Es handelt sich um ein eigenständiges Prüfungsfach, das in die staatlich anerkannte Berufsausbildung eingebettet ist. Während der Abschlussprüfung findet in diesem Rahmen ein Fachgespräch statt, in dem die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ihr Wissen unter Beweis stellt. AGSM Akademie für ganzheitliche Sicherheit und Sicherheitsmanagement GmbH bildet kompetente Fachkräfte für Schutz und Sicherheit aus. 


Dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung, die die Fachkraft für Schutz und Sicherheit nach einem Ortstermin mit dem Kunden erörtert. Daraufhin erarbeitete der Mitarbeiter oder externe Dienstleister einen Maßnahmenkatalog, der individuell auf die Bedürfnisse des Geschäftspartners abgestimmt werden muss. Er enthält alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten, zu denen auch die Kameraüberwachung gehört. Diese ist strengen Regeln unterworfen, bei deren Verstoß empfindliche Strafen drohen. Deshalb kennt sich die Fachkraft mit den entsprechenden Artikeln der Datenschutzverordnung aus, die die Europäische Union erlässt.


In erster Linie geht es um die präventive Gefahrenabwehr, die nach der Freigabe durch den Arbeitgeber oder Auftraggeber zielgerichtet geplant werden muss. Selbstverständlich ist die Fachkraft für Schutz und Sicherheit zur ordnungsgemäßen Dokumentation verpflichtet, in der alle Schritte detailliert aufgenommen und als Beweis festgehalten werden. Während der Durchführung muss sich die Spezialistin um die Überwachung ihrer Maßnahmen kümmern. Sollte es zu Abweichungen kommen, so korrigiert sie diese nach Absprache mit ihrem Auftraggeber. Kommt es zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten, so klärt sie diese auf.


Die Schutzziele, den sich die Fachkraft widmet, können in die Primär- und Sekundärziele unterteilt werden. In welche Kategorie das Ziel einzuordnen ist, bestimmt die Spezialistin in Absprache mit ihrem Kunden, der sich auf ihr Urteil verlässt. Beispielsweise kann der Einbruchschutz als primäres Ziel begriffen werden. Will der Unternehmer den potenziellen Einbrecher auch am Vandalismus im Unternehmen hindern, so wird diese Maßnahme als Sekundärziel behandelt. In diesem Beispiel gibt es aktuelle Fälle in der gleichen Stadt, bei denen erhebliche Schäden verursacht wurden.


Neben den genannten Konzepten nimmt die Fachkraft für Schutz und Sicherheit weitere interessante Aufgabenstellungen wahr. Dazu gehören die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Brandschutzverordnung, die den länderspezifischen Gesetzen unterliegen. Über die Versammlungsstättenverordnung findet die Fachkraft außerdem ihr Betätigungsfeld im Rahmen des Schutzes von Veranstaltungen.


In den meisten Firmen soll der präventive Arbeitsschutz nach den gesetzlichen Vorschriften und Gesetzen Unfälle verhüten und die damit verbundenen gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen aktiv beseitigen. Dazu gehört auch die menschengerechte Arbeit. Da die Firmen Brandschutzvorschriften beachten müssen, arbeitet die Fachkraft mit dem zuständigen Ingenieur zusammen, dem die Erstellung der Pläne obliegt. Letztlich gehört dazu die Abstimmung mit der für diesen Bezirk zuständigen Feuerwehrleitstelle. Sie führt die Feuerwehrpläne, die für einen eventuellen Einsatz benötigt werden.